FAQ – 2 Phase

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden sowie alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – ab 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert drei Jahre ab Ausstellung des Führerausweises. Die Befristung ist im Führerausweis eingetragen. Die Fahrzeuge müssen nicht besonders gekennzeichnet sein (kein grünes L).

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Der unbefristete Führerausweis wird kurz vor Ablauf der Probezeit ausgestellt und verschickt.

Wie lange dauert die Weiterausbildung?

Innerhalb der ersten zwölf Monate der dreijährigen Probezeit muss ein Weiterbildungskurs besucht werden (Dauer 7 Stunden).

Wo kann ich die Weiterausbildung absolvieren?

Im Kanton Aargau bieten mehrere Ausbildungszentren die Weiterausbildung an. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Die Liste sämtlicher Kursveranstalter kann hier abgerufen werden.

Was lerne ich an diesem Kurstag?

Anhand von Unfallbeispielen werden ihre Ursachen und die rechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert. Ferner lernen Sie auf einem Übungsplatz, wie Sie gefährliche Verkehrssituationen vermeiden können.

Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht besucht wird?

Die Weiterausbildung muss während der Probezeit besucht werden. Ausnahmsweise – beispielsweise wegen Krankheit – kann sie in einer bewilligten Nachfrist von maximal drei Monaten nachgeholt werden. Sie erhalten auf Gesuch hin für die entsprechenden Kurstage eine Fahrbewilligung. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?

Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.