Weg zum Führerausweis Kat. B (Auto)

1. Nothilfekurs (Obligatorisch)

Der Nothilfekurs muss vor der Gesuchstellung (Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung) absolviert sein. Er kann ab dem 14. Lebensjahr besucht werden. Der Nothilfeausweis ist sechs Jahre gültig.

2. Gesuch (zur Zulassung der Theorieprüfung) ausfüllen

Das Antragsformular erhältst Du bei dem Strassenverkehrsamt, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem hier herunterladen und ausdrucken. Fülle das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.

3. Einreichen Antragsformulars

Für das Einreichen benötigst Du das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, ein farbiges Passfotos und einen amtlichen Ausweis. Einreichen kannst Du das Formular bei deiner Gemeindeverwaltung

4. Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung

Dein Antrag wird überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhältst Du die Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Sobald Du Dich für die Theorieprüfung vorbereitet hast, füllst Du den Anmeldetalon oder gehst ganz einfach online und suchst Dir Dein Wunschdatum aus. Die Anmeldung sollte drei bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden.

5. Theorie lernen.

Es besteht die Möglichkeit eines Basistheoriekurses, individuellem Fragebogentraining mit Hilfe von Lernfahrkarten oder aktueller Lern-CD.

6. Theorieprüfung

50 Fragen mit weniger als 14 Fehlerpunkte müssen innert 50 Minuten beantwortet werden. Die Theorieprüfung ist frühstens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen mindest Alters möglich.

7. Erhalt des Lernfahrausweises

Nach dem Erhalt des Lehrnfahrausweises, bist Du berechtigt mit einer Begleitperson (Führerausweis seit drei Jahren und 23 Jahre alt) ein Fahrzeug zu lenken. Der Lernfahrausweis ist zwei Jahre gültig.

8. Fahrunterricht (empfohlen)

Ich bereite Dich effizient und sicher auf Deine Führerprüfung vor.

9. Verkehrskundeunterricht VKU (obligatorisch)

Sobald Du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische Führerprüfung musst Du den VKU absolviert haben.

10. Praktische Führerprüfung

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer. Die Prüfung dauert 45 Minuten.

11. Erhalt des befristeten Führerausweises

Nach der bestandenen Führerprüfung erhältst Du einen befristeten Führerausweis (Führerschein auf Probe). Die Probezeit beträgt drei Jahre.

12. Kurstag der 2-Phasenausbildung (obligatorisch)

Im WAB-Kurs soll der Kursteilnehmer erleben, wie sich das Fahrzeug in kritischen Situationen verhält. Der Kurs muss innerhalb der ersten 12 Monaten nach Bestehen der Führerprüfung besucht werden.

13. Erhalt des unbefristeten Führerausweises

Der unbefristete Führerausweis wird Dir per Post zugestellt.